Für einen Untersuchungsausschuss braucht man eine bestimmte Zahl von Stimmen, die in diesem Falle wohl leider nicht erreicht werden würde. Andererseits ist aber die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ein Ermittlungsverfahren gegen die vier betroffenen Abgeordneten eingeleitet werden muss.
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