Frage von Elsa B. • 28.02.2024

Antwort ausstehend von Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seien Sie versichert, das Land wird dem Verhandlungsergebnis folge leisten und die Gegenfinanzierung sicherstellen.
Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Auf die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften habe ich als Abgeordneter keinen unmittelbaren Einfluss. Ich gehe aber davon aus, dass der Abschluss für den TV-L nicht schlechter als für den TVöD ausfällt.