Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.
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Statt riskantem Verbotsverfahren: Wir stellen die AfD politisch und entlarven ihre Parolen.
Politik für die Mitte heißt für mich, die großen Herausforderungen anzugehen: Wirtschaft und Wohlstand ankurbeln, die sozialen Sicherungssysteme reformieren, Bürokratie abbauen und illegale Migration begrenzen. Hier haben wir bereits wichtige Schritte unternommen und werden diesen Kurs fortsetzen.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Eine rechtsextremistische Parte ist eine Gefahr für die Demokratie in unserem Land. Es gilt weiter alles dagegen zu tun, politisch und auch juristisch.
Als Grüne schlagen wir daher eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor, in der Verantwortliche auf allen Ebenen zusammenarbeiten