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Frage von Sabine B. • 14.08.2025
Wann kommt das AfD Verbot ?
Portrait von Julia Klöckner
Antwort 02.09.2025 von Julia Klöckner CDU

Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.

Portrait von Pascal Reddig
Antwort 14.08.2025 von Pascal Reddig CDU

Politik für die Mitte heißt für mich, die großen Herausforderungen anzugehen: Wirtschaft und Wohlstand ankurbeln, die sozialen Sicherungssysteme reformieren, Bürokratie abbauen und illegale Migration begrenzen. Hier haben wir bereits wichtige Schritte unternommen und werden diesen Kurs fortsetzen.

Portrait von Johann Saathoff
Antwort 27.08.2025 von Johann Saathoff SPD

Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort 22.09.2025 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine rechtsextremistische Parte ist eine Gefahr für die Demokratie in unserem Land. Es gilt weiter alles dagegen zu tun, politisch und auch juristisch.

Portrait von Franziska Brantner
Antwort 03.12.2025 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Grüne schlagen wir daher eine Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor, in der Verantwortliche auf allen Ebenen zusammenarbeiten