Antwort 15.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Eine Statistik zu Durchsuchungsbeschlüssen ist mir nicht bekannt
Wir stehen als AfD bei dieser Thematik für eine konsequente Umsetzung geltenden Rechts. Dies impliziert auch die forcierte Ausweisung ausländischer Straftäter.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Rechtsstaats.
Derzeit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2024 geplant, was erst nach Beschluss im Bundestag, Zustimmung im Bundesrat und der geleisteten Unterschrift des Bundespräsidenten dann auch Gültigkeit hat. Bis dahin haben wir die aktuell bestehende gesetzliche Realität.