Antwort 26.02.2018 von Oliver Krischer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Verstöße gegen die Verbotsverfügung sind rechtlich gesehen Rechtsbrüche und damit zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. (...)
(...) Verstöße gegen die Verbotsverfügung sind rechtlich gesehen Rechtsbrüche und damit zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Replik auf meine Antwort. Ich habe dieser nichts hinzuzufügen. (...)