Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und wird zu gleichen Teilen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesvereinigung der Kassenärzte besetzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss.
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Antwort 26.01.2023 von Christina Baum AfD
Antwort 23.01.2023 von Bettina Müller SPD
Der Bewertungsausschuss ist eines von vielen Gremien unseres selbstverwalteten Gesundheitswesens.
Antwort 12.04.2023 von Saskia Weishaupt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Antwort 17.04.2023 von Ates Gürpinar Die Linke
Profitinteressen sollten in der Gesundheitsversorgung keinen Platz haben, das diese dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen entgegenstehen.
Antwort 17.01.2023 von Thorsten Frei CDU
ehrlicherweise wüsste ich nicht, warum ich mir irgendwelche Logos auf meine Kleidung heften sollte. Wenn Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags meine veröffentlichungspflichtigen Angaben anschauen, dann werden Sie sehen, dass ich keine Nebeneinkünfte erziele oder irgendwelche Mandate innehabe.
Antwort 17.01.2023 von Stephan Brandner AfD
Keine.