Frage von Georg F. • 16.08.2023
S.g.Herr Kiesewetter, dürfen Bundestagsabgeordnete als Lobbyisten tätig sein? MfG Georg F.

Antwort von Roderich Kiesewetter CDU • 27.08.2023
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Rechten und Pflicht der Bundestagsabgeordneten sind im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages aufgeführt. Nebentätigkeiten sind dort ausdrücklich nicht verboten, aber, wer seine Arbeit als MdB ernst nimmt und Leidenschaft, Zeit und Arbeit investiert, der hat in meinen Augen keine Zeit für eine Nebentätigkeit. Deshalb habe ich auch keine und somit Nebeneinkünfte von 0 Euro.
Herzliche Grüße
Roderich Kiesewetter