Antwort 21.11.2024 von Jens Lehmann CDU
Es darf keine Zusammenarbeit mit extremistischen Parteien geben – und die AfD in Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Es darf keine Zusammenarbeit mit extremistischen Parteien geben – und die AfD in Sachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Ich unterstütze die Klage, die von fachlich zuständigen Abgeordneten aus Bayern gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angestoßen wurde. In meinem Bundesland Bremen wird die Cannabisreform konstruktiv begleitet und umgesetzt, deswegen war hier keine Klage notwendig.
Um diesen geringen Anteil zu steigern und Frauen in der Politik zu fördern, haben wir als CDU auf dem Bundesparteitag im Jahr 2022 die Einführung einer Frauenquote beschlossen.