So sehr ich Ihre Anmerkungen in dieser Angelegenheit auch grundsätzlich nachvollziehen kann, bitte ich um Verständnis dafür, dass sich meine Position hierzu nicht verändert hat.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wir stehen zum neuen Wahlrecht. Und wir nehmen Ihre Hinweise ernst: Unser Fraktionsvorsitzender Andreas Schwarz hat gestern im SWR zugesagt, dass wir uns selbstverständlich mit allen demokratischen Fraktionen zusammensetzen werden, um nachzusteuern, sollte sich bezüglich der Landtagsgröße nach der Wahl 2026 zeigen, dass es Bedarf dafür gibt.
eine Begrenzung finde ich sinnvoll, aber nicht in der vorgeschlagenen Form mit nur noch 38 Wahlkreisen - das würde die Bürgerferne drastisch vergrößern und die Bindung an die Herkunftsregion verringern
Es war kein Rasierschaum
Auf der Grundlage von § 15 des Abgeordnetengesetzes wurden zum 01.07.2024 die Abgeordnetenbezüge angepasst:
Höhe der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Abs. 1 AbgG NRW: 10.917,77 Euro
zusätzlich abzuführende Beiträge an das Versorgungswerk: 2.880,12 Euro