Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Sabine Friedel
Antwort 05.09.2023 von Sabine Friedel SPD

Die Nachzahlungen betreffen nur (klassische) Beihilfenachzahlungsansprüche, aber eben keine Ansprüche auf die sogenannte Pauschale Beihilfe zur GKV, denn diese zu wählen, wird ja erst ab dem 1.1.2024 ermöglicht.

Portrait von Florian Toncar
Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Portrait von Sabine Friedel
Antwort 01.06.2023 von Sabine Friedel SPD

Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.

Portrait von Albrecht Pallas
Antwort 12.06.2023 von Albrecht Pallas SPD

Wir führen gleichzeitig die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte ein. In diesen Fällen wären die Kinder von der Familienversicherung erfasst.

Portrait von Sabine Friedel
Antwort 22.05.2023 von Sabine Friedel SPD

Soweit ich weiß, sind die Beratungen zu dem Thema noch nicht ganz abgeschlossen, so dass ich nicht sicher bin, ob all diese Fragen schon öffentlich hier auf dieser Plattform beantwortet werden können.