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Bernd Rützel
SPD
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Frage von Margarete P. •

Wie stehen Sie zum Vorschlag der Arbeitsministerin Bas, auch Beamte und Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung einzahlen zu lassen?

Wie erklären Sie, dass sich bei Beamten die Altersversorgung im Bereich über 70 % des letzten Gehalts befindet und die gesetzlich Rentenversicherten froh darüber sein sollten, dass die 48 % des letzten Gehalts bis 2031 gesichert werden?

Weshalb ist das Beamtenrecht gefühlt "in Beton gegossen" bzw. für die "Ewigkeit"? Weshalb bekommen Beamte einen Ortszuschlag, Verheirateten-Zuschlag und Kinderzuschlag und Beschäftigte in der freien Wirtschaft nicht? Beamte bekommen aufgrund ihrer nahezu 100%igen Unkündbarkeit günstigere Kredite und Versicherungsangebote, sie haben also neben der Unkündbarkeit weitere Vorteile. Verstößt das nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Das umzusetzen ist komplizierter als es scheint. Die Auswirkungen wären sowohl auf die Einnahmen auch auf die Ausgaben der Rentenversicherung erheblich. Die Bundesregierung setzt eine neue Renten-Kommission ein, um Optionen zu prüfen und konkrete Vorschläge zu machen. Die Einbeziehung von Pensionen in die Rentenversicherung wird dann konkret zu diskutieren sein.

Übrigens arbeiten nur 10 % aller Beamtinnen und Beamten für den Bund – und nur für die kann der Bund Regelungen finden. Für die übrigen 90 % sind die Länder und Kommunen zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel

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