Wie bereits aus den Medien bekannt, ermittelt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine. Einschlägig ist hier das völkerrechtliche Strafrecht, welches der deutschen Justiz ermöglicht, Kriegsverbrechen auch in Deutschland zur Anzeige zu bringen, wenngleich es keinen direkten Bezug zu Deutschland gibt.
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Ob ein Ermittlungsverfahren in den von Ihnen genannten Fällen aufgenommen wird, kann deshalb nicht das Parlament beschließen. In der Sache halte ich es aber für richtig (...)
Wir unterstützen ausdrücklich die umfassenden und harten Sanktionen gegen Russland, die Maßnahmen zur Unterstützung des ukrainischen Selbstverteidigungsrechts und setzten uns für rasche und umfangreiche humanitäre Hilfe für die Menschen in der Ukraine ein.
Doch Waffenlieferungen sind kein Allheilmittel. Beim aktuellen Krieg in der Ukraine ist leider zu befürchten, dass eine militärische Unterstützung der völkerrechtswidrig angegriffenen Ukraine dieser Krieg eher noch verlängert wird und sich die Anzahl der Opfer noch erhöht.
Die aktuelle Situation und die Lage in der Ukraine, ausgelöst durch den Angriff Russlands auf die Ukraine, lässt uns keinen weiteren Spielraum, als der Ukraine Verteidigungswaffen zu liefern.
der Einsatz von Streitkräften unter dem Kommando der NATO in der Ukraine würde die NATO und damit auch Deutschland zur Kriegspartei machen. Ein solches Vorgehen ist ausgeschlossen