
(...) Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz transparent und nachvollziehbar geregelt. Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. (...)
(...) Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz transparent und nachvollziehbar geregelt. Die Finanzierung der politischen Parteien ist außerdem durch eine Obergrenze gedeckelt. (...)
(...) Die Gesetzesänderung läuft dem Ziel, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Parteien zu stärken, zuwider. Gerade um den Parteien zu ermöglichen, ihrem demokratischen Auftrag nachzukommen, hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die Begründung einer Erhöhung der absoluten Obergrenze für die Parteienfinanzierung gestellt, denen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht gerecht wird. (...)
(...) Im Zeitalter der Digitalisierung wird an den grundgesetzlichen Auftrag der politischen Parteien ein viel höherer Maßstab angelegt. (...) Die Existenzminima werden alle zwei Jahre von der Bundesregierung ermittelt und durch den Existenzminimumbericht veröffentlicht. (...)
(...) Die jährliche Erhöhung berücksichtigt aber nicht die erheblichen Veränderungen politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, an die die Parteien sich anpassen müssen, wenn sie weiterhin ihre grundgesetzlichen Aufgaben erfüllen wollen. (...)
(...) Es sprechen durchaus einige Argumente für die Erhöhung der Parteienfinanzierung. So sind zum Beispiel die Kommunikationswege, über die die Parteien Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern pflegen, deutlich vielfältiger geworden. (...)
(...) Die Haushaltshoheit liegt in der Bundesrepublik beim Parlament, der Vorwurf der „Selbstbedienung der Parteien“ läuft ins Leere. Wir sollten auf die Parteienfinanzierung in Deutschland stolz sein. Im Gegensatz zu manch anderen Ländern sind die Parteien in Deutschland weitgehend unabhängig von Großspendern. (...)