
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Natürlich können wir (und wollen es auch nicht) in die Köpfe nicht hineinregieren, aber wenn das Gendern im öffentlichen Bereich, der natürlich durch Gesetze und Verordnungen regulierbar ist, nicht mehr zu finden ist, werden auch Firmen nicht daran festhalten.
Leider müssen wir feststellen, dass es in Mönchengladbach seit Längerem tatsächlich erhebliche Schwierigkeiten gibt, Termine für die Beantragung der Staatsbürgerschaft und andere Bürgerservice-Angelegenheiten wie Ausweise zu erhalten. Dies führt zu ungerechtfertigten Verzögerungen, die verständlicherweise großen Unmut hervorrufen.