Antwort 10.02.2025 von Lars Rohwer CDU
Pumpspeicherwerke sind von der Stromsteuer befreit, sollten aber auch von den Netzentgelten entlastet werden, um ihre Wirtschaftlichkeit zu sichern.
Pumpspeicherwerke sind von der Stromsteuer befreit, sollten aber auch von den Netzentgelten entlastet werden, um ihre Wirtschaftlichkeit zu sichern.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems zu sichern, sollten Potenziale zur Optimierung bestehender Strukturen und Rahmenbedingungen geprüft werden
Wenn Du wat maakst, denn maak dat recht un denk bit to een.
Da es sich bei unserem Antrag um einen sogenannten Gruppenantrag von Abgeordneten verschiedener Parteizugehörigkeit (und nicht um eine Initiative einer Fraktion) handelt, würde der Fraktionszwang bei der Abstimmung keine Rolle spielen.