Wie stehen Sie zur Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf?
Sehr geehrter Herr Oster,
verschiedenen Quellen ist zu entnehmen, dass es eine gezielte Kampagne gegen Frau Brosius-Gersdorf gab, bei der auch Falschinformationen genutzt wurden. Wie sehen Sie unter Berücksichtigung dieser Informationen die abgebrochende Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin?

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Wahl der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht ist eine wichtige verfassungsmäßige Aufgabe des Deutschen Bundestages. Und das Verfassungsgericht selbst ist als Institution ein wichtiger Baustein in unserem Verfassungsgefüge. Daher erfordert die Wahl von Verfassungsrichtern zurecht eine Zwei-Drittel-Mehrheit in geheimer Wahl.
Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gab es seit der Nominierung von Frau Brosius-Gersdorf durch die SPD erhebliche grundlegende und inhaltlich fundierte Bedenken gegen diese. Nach der gescheiterten Wahl aller Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht stehen Union und SPD derzeit in internen Beratungen.
Unser Ziel bleibt eine zügige Nachbesetzung der offenen Richterstellen. Die Wahl eines Richters oder einer Richterin am Bundesverfassungsgericht sollte grundsätzlich nicht Gegenstand einer aufgeheizten politischen und politisierten Debatte sein. Gleichzeitig sollten Vorschläge für das Richteramt nicht zuletzt mit Blick auf die notwendige 2/3 - Mehrheit in ihrer Person und Positionierung einen möglichst breiten Konsens ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster