Frage von Thilo R. • 08.07.2024

Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die den Einbau von Gemeinschaftswaschmaschinen in Wohnanlagen vorschreiben. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft.
Natürlich können wir (und wollen es auch nicht) in die Köpfe nicht hineinregieren, aber wenn das Gendern im öffentlichen Bereich, der natürlich durch Gesetze und Verordnungen regulierbar ist, nicht mehr zu finden ist, werden auch Firmen nicht daran festhalten.