Antwort 14.11.2023 von Georg Eisenreich CSU
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Für die Versorgungsempfänger des Bundes soll kurzfristig ausgezahlt werden; für die des Landes bleibt die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder abzuwarten.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden.