Antwort 15.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Als Bundesregierung haben wir vereinbart, Verwaltungsangelegenheiten künftig einfacher, effizienter und moderner gestalten zu wollen.
Als Bundesregierung haben wir vereinbart, Verwaltungsangelegenheiten künftig einfacher, effizienter und moderner gestalten zu wollen.
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.