
Antwort 22.09.2021 von Bernd Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
leider ist dieses Problem nur mit einer zusätzlichen externen Evaluation- und Kontrollinstanz effektiv zu lösen.

leider ist dieses Problem nur mit einer zusätzlichen externen Evaluation- und Kontrollinstanz effektiv zu lösen.
Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben