Auch ein Like kann strafbar sein. Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt dies aber kaum, solange mildere Mittel verfügbar sind.
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Auch ein Like kann strafbar sein. Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt dies aber kaum, solange mildere Mittel verfügbar sind.
Dass Hassrede stärker verfolgt wird, halte ich für richtig. Die Strafbarkeit von Likes ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Ganz persönlich und grundsätzlich bin ich insoweit schon der Auffassung, dass im Einzelfall auch ein Like strafwürdiges Unrecht sein kann.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ein durchsetzungsfähiger Rechtsstaat beweist sich auch in der Bekämpfung von Straftaten im digitalen Raum. Hierfür braucht es ein abgestimmten Vorgehen auf mehreren Ebenen.
Regelmäßig tauchen interne Polizei-Chat-Protokolle aus Polizeibehörden auf, die vor eindeutig rechten Nachrichten und Bildern gespickt sind. Vor diesem Hintergrund bleibe ich bei der Formulierung, dass die Polizei in Deutschland ein Nazi-Problem hat.