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Hierbei spielt die ursprüngliche Herkunft der Eltern grundsätzlich keine Rolle, insbesondere, da es sich hierbei nicht um Angaben handelt, die zu den sogenannten „Pflichtpersonalien“ bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei gehören.
(...) Gastronomische Betriebe dürfen daher ab 22. Juni bis 23 Uhr geöffnet haben und bis zu 50 Personen drinnen gemeinsam feiern (..)
(...) Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wurden die Vorgaben der Staatsregierung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. (...)