
vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verweise.
vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verweise.
Die Koalition will das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften anpassen und politische Einflussnahme verhindern.
Wir müssen große Zweifel haben, dass sich diese Praxis ändert, nur wenn die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften aufgehoben wird.
Zweck dieses Straftatbestandes ist nicht, das Entfernen vom Unfallort zu bestrafen. Vielmehr ist der Strafgrund darin zu sehen, dass die Vermögensinteressen von Unfallopfern nicht vereitelt werden sollen.
Tatsächlich wird schon lange über das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft gestritten.
Die Aussage wurde irrtümlich auch vom SPIEGEL verwendet.