
Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Alle im Bundestag verabschiedeten Gesetze werden dem Bundesrat zugeleitet. In diesem so genannten "zweiten Durchgang" sind die Handlungsmöglichkeiten des Bundesrates davon abhängig, ob der Gesetzesbeschluss seiner Zustimmung bedarf oder nicht.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Cannabisgesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten wird.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht am 19. Januar 2024 abschließend beraten und beschlossen.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
wir werden mögliche Maßnahmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner abstimmen und ggf. in die Wege leiten.