
(...) Zudem gibt es europäische Vereinbarungen, nach denen sich Deutschland verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. (...)
(...) Zudem gibt es europäische Vereinbarungen, nach denen sich Deutschland verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. (...)
(...) danke für Ihre Frage. Die Beantragung von Asyl geschieht idR auf dem Festland. (...)
(...) überfällige Reform des Gemeinsame Europäischen Asylsystems (...)
(..,) Bezüglich des Falles von Mayaz stand meine regionale zuständige Kollegin Rosi Steinberger bereits mit der Ausländerbehörde in Kontakt und versucht nun über das Ministerium Einfluss zu nehmen, um einen positiven Ausgang für Mayaz und ihre Familie zu erwirken. (...)
Der Anspruch auf Asyl ist immer die Ultima Ratio. Eine sachliche Betrachtung eines jeden Einzelfalls ist daher wichtig und notwendig. Die von Ihnen zitierten § 27 und § 34a AsylG gelten selbstverständlich und werden auch umgesetzt.