Frage von Kathrin W. • 18.10.2022

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.
Ich teile Ihr Anliegen absolut, weshalb wir als Ampelregierung genau dieses Gesetz abschaffen wollen, weil gerade Pflegekinder ohnehin schon schwerere Startbedingungen im Vergleich zu anderen Kindern haben.
Daher hätte es aus meiner persönlichen Sicht auch viel Sinn gemacht, wenn eine Covid-Erkrankung auf die Liste der meldepflichtigen Infektionskrankheiten gesetzt worden wäre, um so unter anderem andere Kinder sowie das Erziehungspersonal zu schützen.