Antwort 05.03.2024 von Alexander Throm CDU
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Für uns Freie Demokraten ist ein starker Datenschutz ein wichtiges Anliegen.

Schufa
Aus unserer Sicht ist aber mit dem Entwurf eine Gelegenheit verpasst worden, dieses Geschäftsmodell und die weitreichenden Ausnahmeregelungen im Datenschutz zu seinen Gunsten grundsätzlich in Frage zu stellen. A
Ich teile die Ansicht, dass die in § 34 geplante Einschränkung des Auskunftsrechts bei Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen in dieser Form abzulehnen ist.