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Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Sollten bspw. Maßnahmen für einen benutzerfreundlichen intermodalen und digitalisierten Verkehr Reformen erforderlich machen, werden wir diese umsetzen.
Bereits die rot-grün-rote Regierungskoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Situation der Terminvergabe zu verbessern.
Vor meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter habe ich tatsächlich in der kommunalen Verwaltung gearbeitet und kenne die von Ihnen angesprochenen Probleme sehr gut.
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Hinweise. Ich gehe davon aus, dass diese Fragen im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet werden.