Frage von Herbert D. • 08.07.2024

Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.07.2024
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Grundsätzlich kann man Strafanzeige gegen Minister stellen, dies fragen wir regelmäßig in Anfragen an die Bundesregierung ab.
Hier muss im Sinne unserer nationalen Sicherheit abgewogen werden.
In der Bundesregierung arbeiten wir kontinuierlich daran, die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfolgung von Straftätern, einschließlich der Auslieferungsabkommen, zu verbessern