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Bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um eine solidarische Versicherung. Wer monatliche mehr Geld zur Verfügung hat, gibt mehr dazu, wer weniger hat weniger. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt, egal ob pflichtversichert oder freiwillig.

Prinzipiell halte ich es für falsch, wenn niedergelassene Ärzt*innen mit Kassensitz so argumentieren als seien sie ein Wirtschaftsbetrieb wie jeder andere auch. Sie haben eine Verantwortung, die Patientenversorgung sicherzustellen und medizinisch indizierte Untersuchungen durchzuführen.

Da der Arbeitsvertrag aber weiterhin besteht, bekommen auch Langzeitkranke die Energiepauschale

Die Behandlung eines Privatpatienten ist für Ärzte lukrativer, da sie zum Beispiel ein höheres Honorar als für Kassenpatienten abrechnen können. Viele Ärzte sprechen sich deshalb für das Festhalten am jetzigen System aus. Sie fürchten wirtschaftliche Einbußen, sehen das medizinische Versorgungssystem gefährdet und damit die medizinische Infrastruktur im Allgemeinen.