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Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Wir arbeiten in der Koalition an eigenen Lösungen um eine langfristig stabile Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten.
Die Finanzämter erlassen Einkommenssteuerbescheide, diese können Sie dann der Krankenkasse in Kopie vorlegen.
Weil das Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anders definiert ist als Einkommen im steuerrechtlichen Sinn.