Antwort 08.07.2026 von Matthias Hiller CDU
Um es vorab klar zu sagen - weder habe ich in der Vergangenheit noch werde ich in Zukunft Regelungen zustimmen, die ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Um es vorab klar zu sagen - weder habe ich in der Vergangenheit noch werde ich in Zukunft Regelungen zustimmen, die ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Mir ist bewusst, dass der Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert wurde. Die dabei geäußerten Bedenken aus der Praxis haben wir als Fraktion sehr ernst genommen.
Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine