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Frage von Axel F. •

Sie nannten drei Kriterien: Beruf attraktiv halten, Weiterbildung finanzieren, Wartezeiten nicht verschärfen. Keines ist erfüllt. Stimmen Sie dem Gesetz am 10.7. trotzdem zu – ja oder nein?

In Ihrer Antwort vom 5. Mai verwiesen Sie darauf, mit dem parlamentarischen Verfahren beginne die Phase, in der der Bundestag Änderungen vornehmen könne. Dafür wollten Sie sich einsetzen.

Dieses Verfahren endet am 10. Juli mit der Abstimmung. Die Änderungsanträge vom 5. Juli haben die Lage nicht verbessert: Laut Deutscher PsychotherapeutenVereinigung sollen nun zusätzlich Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung gestrichen werden – mit der Folge von weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten.

Sie nannten drei Kriterien: den Beruf attraktiv halten, die Weiterbildung verlässlich finanzieren, eine Verschärfung der Wartezeiten verhindern. Nach jetzigem Stand erfüllt das Gesetz keines davon.

Als Mitglied des Gesundheitsausschusses und der mitregierenden SPD-Fraktion entscheiden Sie mit. Ich bitte um eine klare Aussage: Stimmen Sie dem Gesetz am 10. Juli zu – ja oder nein?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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