Wie werden sie am 10.07. abstimmen?
Sehr geehrter Herr Bettermann,
ich bin niedergelassene Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche in Kassel. Mir bereiten die geplanten Änderungen hinsichtlich der Psychotherapeutischen Versorgung über die am 10.07. mit abgestimmt wird große Sorgen. Ich bitte Sie, sich mit Ihrer Stimme dafür einzusetzen dass ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterhin möglich ist. Wenn die geplanten Änderungen so beschlossen werden sehe ich große Schwierigkeiten auf uns niedergelassene zukommen. Ich und alle meine Kolleginnen arbeiten mit viel Herzblut, tragen hohe Kosten und haben unsere Ausbildungen und Kassenzulassungen (ohne staatliche Unterstützung) bereits teuer bezahlt. Es muss auch weiterhin möglich sein, wirtschaftlich tragfähig eine Praxis zu führen. Bitte bedenken Sie dies bei ihrer Entscheidung am 10.07.. Ein großes Praxissterben und die Auswirkungen wären zutiefst unsozial und wäre für uns alle langfristig gesellschaftlich teuer.
Freundliche Grüße
Anna C.
Sehr geehrte Frau Anna C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse.
Mir ist bewusst, dass der Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen kontrovers diskutiert wurde. Die dabei geäußerten Bedenken aus der Praxis haben wir als Fraktion sehr ernst genommen.
Meine Zustimmung bedeutet keineswegs, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion Einsparungen zulasten psychisch erkrankter Menschen oder insbesondere von Kindern und Jugendlichen in Kauf genommen haben. Ziel der Reform ist vielmehr, die psychotherapeutische Vergütung künftig stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten und die vorhandenen Mittel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gerechter zu verteilen. Gleichzeitig bleibt die extrabudgetäre Vergütung für besonders schutzbedürftige Patientengruppen, insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, erhalten. Bereits begonnene Behandlungen werden auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Beitragssatzstabilisierungsmaßnahme. Gleichzeitig sind grundlegende Strukturreformen erforderlich, um das System effizienter zu gestalten.
Im Zuge dessen hat sich die Koalition darauf verständigt, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen verlässlichen Übergang in der Vergütungssystematik gewährleisten sollen. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass Menschen mit dringendem oder komplexem Behandlungsbedarf künftig vorrangig versorgt werden. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag vorbereitet, mit dem sie sich verpflichten, die entsprechenden Regelungen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 wirksam werden zu lassen.
Ich danke Ihnen für Ihre offenen Worte. Sie unterstreichen, wie wichtig es ist, die Auswirkungen der Reform aufmerksam zu beobachten und die Versorgung bei Bedarf weiter zu verbessern.
Falls Sie Interesse an einem persönlichen Austausch haben, sind Sie herzlich eingeladen, mein Wahlkreisbüro in Kassel zu kontaktieren. Schreiben Sie dazu gerne eine E-Mail an daniel.bettermann.wk@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Daniel Bettermann, MdB

