Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich aufgrund einer Rechtsverordnung, der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, neu bestimmt.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 27.01.2023 von Dirk Wiese SPD
Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir zusammen die Krise meistern und niemand alleine zurückgelassen wird.
Antwort 23.01.2023 von Matthias Pawlik AfD
Solange uns ein Großteil der Wahlberechtigten das Vertrauen verwehrt oder gar nicht wählen geht, sind unsere Möglichkeiten arg begrenzt.
Antwort 24.01.2023 von Matthias Pawlik AfD
Man hätte sich diesem Problem bereits vor Jahrzehnten annehmen müssen, ich fürchte nun ist es tatsächlich zu spät. Tut mir leid.
Antwort 23.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Antwort 15.02.2023 von Katrin Helling-Plahr FDP
Wie genau die Verbesserung aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.