Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Ein Foto von Anne Helm im Freien vor einem Infostand, freundlich offen schauend und bereit für ein Gespräch
Antwort 27.03.2025 von Anne Helm Die Linke

In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.

Portrait von Leon Eckert
Antwort 08.04.2025 von Leon Eckert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.

Reinhard Brandl
Antwort 28.03.2025 von Reinhard Brandl CSU

Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.

Portrait von Kai Whittaker
Antwort 01.08.2024 von Kai Whittaker CDU

Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 29.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Zunächst liegt es im Ermessen eines Unternehmens, Mitarbeitende in den Vorruhestand zu schicken, sofern es eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag gibt.

Portrait von Axel Knoerig
Antwort 23.05.2024 von Axel Knoerig CDU

der Vorruhestand stellt eine Überbrückungszeit bis Beginn der individuellen und gesetzlichen Alterssicherung dar.