In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
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Antwort 27.03.2025 von Anne Helm Die Linke
Antwort 08.04.2025 von Leon Eckert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
Antwort 28.03.2025 von Reinhard Brandl CSU
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.
Antwort 01.08.2024 von Kai Whittaker CDU
Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten
Antwort 29.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Zunächst liegt es im Ermessen eines Unternehmens, Mitarbeitende in den Vorruhestand zu schicken, sofern es eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag gibt.
Antwort 23.05.2024 von Axel Knoerig CDU
der Vorruhestand stellt eine Überbrückungszeit bis Beginn der individuellen und gesetzlichen Alterssicherung dar.