Antwort 12.06.2020 von Paul Ziemiak CDU
(...) Im deutschen Rechtssystem wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. (...)
(...) Im deutschen Rechtssystem wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. (...)
Sexualstraften sind verabscheuungswürdige Verbrechen, die der Staat konsequent zu ahnden hat.
(...) Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, egal von wem sie begangnen werden. Aber die Entscheidung über den Asylantrag hat ja damit nichts zu tun und ist ein gesondertes Verfahren, für das ebenfalls rechtsstaatliche Grundsätze gelten. Hinzu kommt, dass viele (...)