Antwort 23.06.2025 von Ralf Stegner SPD
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Ich sehe in den beschlossenen Maßnahmen keinen Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Niemand wünscht sich eine Rückkehr zu militärischen Konflikten in Europa. Aber um Frieden und Freiheit langfristig zu sichern, müssen wir auch in der Lage sein, sie notfalls zu verteidigen.
Es gibt keinen Automatismus für die Entscheidung von Asylverfahren von queeren russischen Staatsangehörigen, gleichwohl können vorgebrachte „queerfeindliche Repressionen" im Einzelfall zu einer Schutzzuerkennung führen
Vor diesem Hintergrund halte ich eine Diskussion über Sanktionen gegen Israel nicht für angemessen.