
Sie finden die Termine jetzt bis Ende Januar 2025 auf der Internetseite. Vielen Dank für Ihre Geduld.
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Wohngeld und Kinderzuschlag gehören zu den aufenthaltsrechtlich unschädlichen Sozialleistungen. Gerade soll ja der Kinderzuschlag verhindern, dass Eltern wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen müssten.
Seit dem 15. Februar 2024 erhalten neu ankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und denen Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, im Rahmen eines Hamburger Modellprojektes ihre Leistungen in Form der Bezahlkarte („SocialCard“).
Gerne möchte ich Ihnen meine Ansicht darstellen:
Leider konnten wir uns in den Verhandlungen nicht gegen unsere Koalitionspartner von FDP und auch SPD durchsetzen, was wir sehr bedauern.