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Die Bundespartei erhebt Mandatsträger*innen-Beiträge von all ihren Mandatsträger*innen und Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Bundes- und Europaebene.
In der Sache handelt es sich in aller Regel um Einnahmen aus Standmieten auf Bundesparteitagen in vier- oder fünfstelliger Höhe, über die die SPD - freiwillig - öffentlich Rechenschaft ablegt.
Eine Liste der Parteispenden ist online abrufbar.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Offenlegung von Parteispenden