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André Berghegger
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Frage von Peter J. •

Das BVG fordert im heutigen Urteil ein eignes Gesetz für die Parteistiftungen. Müssen Parteistiftungen überhaupt sein? Die Parteikostenerstattung ist doch hoch genug.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Den Zweck der Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu hinterfragen kann ich selbstverständlich verstehen, jedoch sollte man diese nicht mit der Parteienfinanzierung vermengen. Die bundesweiten politischen Stiftungen sollen von den ihnen nahestehenden Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sein. Sie sind ein wichtiger Teil der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland und leisten für das Gemeinwesen nützliche Arbeit, so dass deren staatliche Förderung im öffentlichen Interesse liegt (Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/83).

Die Legitimation Politischer Stiftungen wird deutlich, wenn man ihre Aufgaben anschaut.

Mit der Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufträge wollen sie zur Gestaltung der Zukunft unseres Gemeinwesens beitragen. Ihre gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit, Information und Politikberatung im In- und Ausland, die auf den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufbauen und den Grundsätzen der Solidarität, Subsidiarität und gegenseitigen Toleranz verpflichtet sind, haben u.A. zum Ziel:

Politische Bildungsarbeit zu betreiben, die Wissenschaft zu unterstützen, mit Stipendien junge Menschen zu fördern, durch Veranstaltungen der Kunst und Kultur zu dienen, durch Informationen und internationale Begegnungen die europäischen Einigungsbestrebungen zu unterstützen und weltweit zur Völkerverständigung beizutragen.

 

Mehr zum Thema finden Sie (beispielhaft) auf den Seiten der Konrad-Adenauer-Stiftung unter:  https://www.kas.de/de/finanzierung

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer seiner jüngsten Entscheidungen ein Grundsatzurteil gefällt, welches für die Förderung politischer Stiftungen eine gesonderte gesetzliche Grundlage verlangt. Wir werden daher in den nächsten Monaten wohl eine Befassung des Bundestages mit der Finanzierung und einer Neuregelung erleben.

 

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen in der Sache weiterhilft.

 

Mit freundlichen Grüßen

André Berghegger