Antwort 21.03.2025 von Stephan Brandner AfD
Alle Informationen, die auch mir vorliegen, finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferungen-ukraine-2054514
Alle Informationen, die auch mir vorliegen, finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferungen-ukraine-2054514
Trotz des brutalen Angriffskrieges Putins auf die Ukraine dürfen wir das Ziel Frieden nicht aufgeben.
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.