Frage von Mandy B. • 02.01.2025

Antwort von Christian Bernreiter CSU • 08.01.2025
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung besteht ab 3 km Schulweg (ab Jahrgangsstufe 5). Zuständig für Sie ist die Stadt München bzw. das StMUK.
Die AfD hat einen umfassenden Katalog von Maßnahmen erstellt, um gegen Gewalt und Kriminalität vorzugehen.