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Der Beitrag für die Krankenkasse für freiwillig Versicherte ergibt sich aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen. Bei freiwillig Versicherten ist das Arbeitseinkommen nicht die alleinige Grundlage, sondern es wird die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" herangezogen.
Beiträge müssen allerdings höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Bei geringen Einkünften müssen freiwillig Versicherte in der Regel (wenigstens) einen Mindestbeitrag zahlen, der aus einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahme berechnet wird.
Anstelle einer Anhebung des Bundeszuschusses halte ich eine gerechte Finanzierung der KV und PV durch die Einbeziehung aller Versicherten für den richtigen Weg.
Kurz gesagt: Ich stehe hinter der Entscheidung, den Zuschuss zu kürzen
Im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt es nur wenige Posten, bei denen überhaupt gekürzt werden darf, da beispielsweise das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist.