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die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bedeutet nicht automatisch, dass Schutzmaßnahmen verschärft werden oder wieder zurückkommen.
Ein erneutes Reaktivieren der Bundesnotbremse ist aber nicht mehr vorgesehen - das halte ich für richtig - da sich die Situation insbesondere in den Krankenhäusern entspannt hat.
Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Voraussetzung für zahlreiche Verordnungen und Rechtsakte der Bundesregierung und der Landesregierung.
ich halte eine befristete Verlängerung der epidemische Lage von nationaler Tragweite für richtig.
In der Tat handelte es sich im Falle dieser Abstimmung um keinen alltäglichen, gleichwohl aber auch nicht um einen absonderlichen Vorgang.