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(...) Das Übergangsgeld soll einem Abgeordneten den Übergang zurück in das „normale Berufsleben“ erleichtern. Hintergrund ist der Folgende: Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. (...)


(...) Bezüglich Ihrer Forderung nach einer Reform des Wahlgesetzes ist es in der Tat schwierig den Menschen ein Parlament mit 700 Abgeordneten zu erklären. Die Wählerinnen und Wähler wissen nicht, über wie viele Mandate sie entscheiden, weil die tatsächliche Zahl der Abgeordneten erst nach der Stimmabgabe feststeht. (...)

(...) Ich kann Ihnen versichern, dass auch uns die Größe des Bundestags besorgt. (...)

(...) Das Wahlgesetz ist für die Legitimität der Volksvertretung grundlegend. Deswegen ist es wichtig, dass das Wahlgesetz von einer breiten Mehrheit getragen wird. Es müsste und sollte zunächst im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert werden. (...)