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Kathrin Henneberger im Bundestag
Antwort von Kathrin Henneberger
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 20.12.2022

Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist. 

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von Julia Klöckner
CDU
• 02.12.2022

Ich kann Ihre Frustration durch die aktuell sehr angespannte Lage nachempfinden, möchte aber darauf hinweisen, dass ich keinesfalls die Auszahlung der Energiepauschale an Rentner kritisiere.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 06.11.2022

die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat und im Inland wohnt.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 07.11.2022

Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.

Frontales Foto von Verena Hubertz
Antwort von Verena Hubertz
SPD
• 02.02.2023

Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von Martin Bachhuber
CSU
• 01.11.2022

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.

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