Ich habe Deine Nachricht deshalb zum Anlass genommen, direkt bei den zuständigen Kollegen in der Fraktion nach dem aktuellen Stand nachzufragen.
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Die Bundesregierung arbeitet an einer verfassungskonformen Neuregelung. Die Abstimmungen laufen, ein Zeitpunkt für den Gesetzentwurf ist derzeit noch offen.
In Urteilen getroffene Fristen sind vom Gesetzgeber zu beachten. So muss nach dem Urteil vom November 2025 zur Berliner Besoldung die Besoldung bis zum 31. März 2027 nachgebessert werden.
Eine allgemeine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben muss, gibt es nicht. Das Gericht setzt in seinen Entscheidungen jedoch häufig selbst eine Frist und bestimmt, welche Rechtslage bis dahin gilt.
Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an. Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.
Die entsprechenden Zahlungen sind bei den Beschäftigten einschließlich Nachzahlungen seit April 2026 bereits angekommen.