Werden Sie sich als ParlStS für eine vorgezogene Regelung des Familienzuschlags im Rahmen der Reform der Alimentation der Bundesbeamten einsetzen?
Sehr geehrter Herr de Vries,
einer Gewerkschaftsäußerung zufolge ist ein revidierter Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes nicht vor dem Herbst zu erwarten. Von dem Mangel der Amtsangemessenheit der Besoldung überproportional stark betroffen sind Familien mit drei oder mehr Kindern. Diese sollten nach der aktuellen Entwurfsfassung mittels einer Verordnung erst relativ am Ende des Gesamtverfahrens bedacht werden. Die beiden Aspekte der nachrangigen Behandlung und starken Betroffenheit stehen m.E. Im Widerspruch und sollten durch ein Vorziehen dieses Aspekts der Besoldungsreform aufgelöst werden. Dem steht m.E. die Komplexität der Gesamtregelung nicht entgegen, da Tabellenreform einerseits und Neuregelung der Familienzuschläge andererseits durchaus getrennt voneinander behandelt werden können. Mindestens eine vorgezogene Abschlagszahlung sollte möglich sein.
Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus,
Thomas E.

