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Christoph de Vries
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Frage von Thomas E. •

Werden Sie sich als ParlStS für eine vorgezogene Regelung des Familienzuschlags im Rahmen der Reform der Alimentation der Bundesbeamten einsetzen?

Sehr geehrter Herr de Vries,

einer Gewerkschaftsäußerung zufolge ist ein revidierter Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes nicht vor dem Herbst zu erwarten. Von dem Mangel der Amtsangemessenheit der Besoldung überproportional stark betroffen sind Familien mit drei oder mehr Kindern. Diese sollten nach der aktuellen Entwurfsfassung mittels einer Verordnung erst relativ am Ende des Gesamtverfahrens bedacht werden. Die beiden Aspekte der nachrangigen Behandlung und starken Betroffenheit stehen m.E. Im Widerspruch und sollten durch ein Vorziehen dieses Aspekts der Besoldungsreform aufgelöst werden. Dem steht m.E. die Komplexität der Gesamtregelung nicht entgegen, da Tabellenreform einerseits und Neuregelung der Familienzuschläge andererseits durchaus getrennt voneinander behandelt werden können. Mindestens eine vorgezogene Abschlagszahlung sollte möglich sein.

Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus,

Thomas E.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Am 14. April 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a.) sowie vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt werden. Im Verbund mit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation soll die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung erfolgen.

Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an. Ich bitte Sie um Verständnis, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries 

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