Eine vollständige Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften und Lobbytätigkeiten ist wichtig, eine Verrechnung sinnvoll.
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Eine vollständige Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften und Lobbytätigkeiten ist wichtig, eine Verrechnung sinnvoll.
Neue Abgeordnete nehmen also von Anfang an die gleichen Aufgaben wahr, niemand wird eingearbeitet.
Problematisch sind aus meiner Sicht nicht die Diäten, sondern die Nebeneinkünfte von ParlamentarierInnen.
Abgeordnete sind zwar keine Beamte. Der 17. Landtag hatte sich aber bei der systemischen Einordnung dieser beamtenrechtlichen Eingruppierungslogik bedient und gesetzlich normiert, dass die Entschädigung eines Mitglieds des Landtags sich am Endgrundgehalt eines Beamten des Landes der Besoldungsgruppe A16 orientiert.
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten entsprechen dem Gehalt eines Bundesrichters und werden jährlich an die Entwicklung der Löhne im Land angepasst.