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Im Zuge der Neuwahlen und des Regierungswechsels haben wir nun aus den genannten Gründen als CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, das Gesetz bis Ende Juli 2026 mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen von Kindern und Jugendlichen zu evaluieren.
Die AfD ist wie keine andere Partei Hüter des Grundgesetzes. Dazu gehört die Meinungsfreiheit und auch der Schutz der deutschen Bevölkerung.
Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.
Die Mehrheitsverhältnisse haben eine solche Konstellation leider nicht zugelassen.
Verfassung ja, Zeit noch nicht reif.
Ihre Annahme beruht auf falschen Voraussetzungen. Selbstverständlich hat Die Linke im Bundestag alles rechtlich Mögliche versucht, um den 21. Deutschen Bundestag früher als am 25. März einzuberufen.