Fragen und Antworten

Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.

Ja, ich unterstütze einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht.

Die starken Preisunterschiede bei den Grundversorgern sind ein großes Problem, der Wohnort darf nicht zum Nachteil bei der Gasrechnung werden.

Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.