Antwort 02.12.2025 von Andreas Schwab CDU
Sie können als Nutzerin oder Verbraucher selbst entscheiden, wie Sie mit Ihren Daten umgehen - und das wird auch nach dem sogenannten "Daten-Omnibus" so bleiben!
Sie können als Nutzerin oder Verbraucher selbst entscheiden, wie Sie mit Ihren Daten umgehen - und das wird auch nach dem sogenannten "Daten-Omnibus" so bleiben!

Die grundsätzliche Regelung ist, dass Smartphones oder andere IT Geräte (sofern Sie Arbeitsmittel der Lehrkräfte sind), durch den Arbeitgeber zu stellen und auch zu administrieren sind. Jedoch ist auch mir bewusst, dass die tatsächliche Situation vor sehr stark unterschiedlich ist zur Zeit.